| Satzung |
| § 1.Name Der offizielle Name des Vereins lautet: Pinkings Zwickau
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| § 2. Geltungsbereich Die Satzung gilt für alle Veranstaltungen des Vereins, mit dem Eintritt in den Verein.
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| § 3.Beschlussfähigkeit Beschlussfähigkeit besteht wenn zwei drittel der Mitglieder anwesend sind.
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| § 4. Mitgliederbestimmung Neue Mitglieder können jederzeit in den Verein aufgenommen werden, vorausetzung für die Neuaufnahme ist ein mündlicher Aufnahmeantrag, über welchen dann die Mitglieder zu 2/3 Mehrheit entscheiden.
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| § 5. Austritt Jedes Mitglied kann auf eigenen Wunsch aus dem Verein austreten. Der Antrag kann formlos beim Bowlingabend gestellt werden. Um seiner Ehre genüge zu tun sollte der Austrittswillige ausstehende Beträge begleichen, und jedem Mitglied ein Getränk spendieren.
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| § 6. Kleidung Zu jedem Treffen des Vereins ist das Vereins-Shirt zu tragen. |
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| § 7. Gastkegler Gastkegler sind prinzipiell willkommen, sofern die Bowlingkapazitäten eine Teilnahme erlauben. Gastkegler die besser Bowlen, als anwesende Mitglieder, werden von weiteren Bowlingabenden ausgeschlossen. Gastbowler sollten an dem betreffenden Abend eine runde spendieren.
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| § 8. Verhaltensregeln Alle Mitglieder des Bowlingvereins haben folgende Grundsätze zu achten. 1.Das Wettkampfbowlen steht im Vordergrund und sollte nicht in Sauforgien ausarten. 2.Derbe und versaute Witze, sowie sexistische Äußerungen sind zwar unanständig, aber nicht unter Strafe gestellt. Das heißt: Pinkings, last die Sau raus" und haltet euch nicht zurück. 3. meum est propositum in taberna mori. (Mir ist vorhergesagt in der Kneipe zu sterben)
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| § 9. Startgeld An jeden Bowlingabend ist ein Startgeld in Höhe von 5€ zu entrichten. Bei Wettkämpfen beträgt das Startgeld 10€ .
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| § 10. Strafen Fehlen entschuldigt: 5€ (wie Startgeld) Fehlen unentschuldigt: 10€ Nichttragen des Vereinsshirt: 2.50€ Mehr als 15min zu spät: 1€ Rinnenwurf 0.10€ Doppelrinne 0.20€ |